Wichtige Information gemäß Teil 2 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung:

Nicht nur für Binnenschiffer gelten bei Hochwasser Einschränkungen, auch für Sportboote. Diese Einschränkungen unterscheiden sich, je nachdem ob der Pegel der Hochwassermarke I oder II erreicht bzw. überschritten ist.

Für das Fahren ab der Hochwassermarke I muss das Fahrzeug mit einem zugelassenen UKW-Binnenfunkgerät ausgerüstet sein. Für den Betrieb ist das entsprechende Funkzeugnis (UBI) vorgeschrieben. Es muss der Verkehrskreis „Nautische Information“ eingeschaltet sein.

Es gilt ein Fahrverboot für alle Fahrzeuge ohne UKW-Funk.

Da heute Funk so selbstverständlich wie Smartphones sein soll (ist), die Bedienung aber den Funkschein erfordert, bieten wir ab Oktober wieder Funkkurse mit Prüfung an. Weitere Infos unter „Ausbildung / Funkkurse“.

Allseits gute und sichere Fahrt wünscht euer HSSC