Die Vorteile von Funk liegen klar auf der Hand …

… vorausgesetzt, man weiß damit umzugehen!

Das moderne Global Maritime Distress and Safety System (GMDSS) bietet für Skipper und Crew nicht nur enorme Sicherheit, für den Skipper besteht, wenn ein Funkgerät an Bord ist, auf See hörwachenpflicht!

Dazu können Sie im Notfall mit einem Knopfdruck auf Ihre Notlage hinweisen, Ihre GPS-Position und Uhrzeit wird dabei automatisch in einem DSC-Datentelegramm übermittelt und alle DSC-Funkanlagen im Empfangsbereich erhalten Ihren Notruf. Anschließend erfolgt eine detaillierte Meldung im Sprechfunk. Das Funkgerät dahingehend korrekt zu bedienen bedarf allerdings einer gewissen Kenntnis. In einer fundierten Ausbildung lernen Sie das an Bord vorhandene Funkgerät richtig bedienen zu können, zu dürfen und im Notfall auch der Verpflichtung zur Gerätebedienung nachzukommen. Denn der Skipper ist im Notfall verpflichtet Hilfe zu leisten. Eine Missachtung stellt rechtlich den Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung dar und wird mit erheblichen Geldstrafen geahndet.

Auch nautische und meteorologische Warnmeldungen werden sehr oft über Funk verbreitet und können Sie zum Beispiel vor einem schnell herannahenden Sturm warnen. Weiterhin ist die Kommunikation mit Hafenbediensteten, beim Passieren einer Schleuse oder einer Klappbrücke oft unverzichtbar. Und – das SRC / UBI wird meist von den Charterfirmen vor Ort verlangt. Nicht selten erkennt dies der Charterurlauber erst zu spät vor Ort und gerät in Schwierigkeiten bevor der Törn begonnen hat.

AIS, Radar und UKW-DSC-Funk verschmelzen dazu als Sicherheitsinstrument immer mehr. Deshalb gehen wir, seit 2022, zusätzlich und praxisnahe auf das Thema ein.

Die Teilnahme an den Funkkursen ist jedem möglich, eine Mitgliedschaft im Verein ist NICHT erforderlich.

Wir lassen Sie auch nach der Funkausbildung nicht im Stich. Haben Sie bereits schon einmal einen Funkschein gemacht und suchen nach einer Auffrischung, einem Training, damit Sie auch fachgerecht und routiniert, im Notfall sowie im Alltag, moderne DSC-Funkgeräte richtig bedienen können? Dann schauen Sie doch bitte einmal bei unseren Refresherkursen nach dem Funk-Refresher. Exklusiv beim HSSC!

Welche Leistungen beinhaltet der Preis für den Funkkurs?

  • Praxis-Intensiv-Kurs in Gruppen mit max. 8 Teilnehmern an 4 modernen ICOM-UKW-Funkgeräten
  • Das komplette Kursmaterial ist im Kurspreis enthalten
  • Audio- und Videotraining für zuhause (Sprach- Bild- und Textvisualisierung von Ausbildungsinhalten)
  • Last-Minute-Training am 14.11.2024 (An diesem Abend haben Sie die Möglichkeit noch einmal kurz vor der Prüfung an „ihrem Funkgerät“ zu üben)
  • Prüfungsabwicklung der Anträge für die eigene Prüfung. (Zuzüglich der Prüfungsgebühren vom Prüfungsausschuss)
  • Organisation der eigenen Funkprüfung an den bekannten Schulungsgeräten im Schulungsraum. (Zuzüglich der Prüfungsgebühren vom Prüfungsausschuss)

Wir nutzen „alle Wege“ um Sie fit für die Prüfung zu machen und der Erfolg gibt Ihnen und uns recht.

Im Oktober / November 2024 bieten wir 3 Funkkurse SRC/UBI-Ergänzung an. Kurs 1 am 19. + 20.10.2024, Kurs 2 am 26. + 27.10.2024, Kurs 3 am 02. + 03.11.2024 und Kurs 4 am 09. + 10.11.2024. Unsere eigene Prüfung durch den Prüfungsauschuss Rhein-Ruhr, in unseren Schulungsräumen und an unseren eigenen, dann bekannten Schulungsgeräten, findet dazu am 17.11.2024 statt. Es ist aber auch möglich an jedem anderen Prüfungstermin oder Ort der Prüfungsausschüsse teilzunehmen. Dann aber ohne die von uns gewährten Vorteile der kostenlosen Anmeldeabwicklung sowie der Prüfung an unseren Funkgeräten.

In Kurs 4 sind noch Plätze frei. Kein Termin passend? Dann schon mal die Kurstermine 2025 vormerken. Kurs 1 am 18.10. + 19.10.2025, Kurs 2 am 25.10. + 26.10.2025. Die Prüfung findet dann an 16.11.2025 statt.

Die Funkkurse können nur online gebucht werden. Der Kombikurs SRC/UBI-Ergänzung kostet, inklusiv sämtl. Schulungsmaterial, 320,– €. Hier der Link zur Funkkurs-Kursinfo_2024_Kurs 4 und hier der Link zur Kursbuchung

Der Refresher-Funkkurs ist die Gelegenheit, für alle die den Funkschein haben, sich auf den neuesten Stand zu bringen. Oder, Sie trauen sich nicht mehr zu funken. Da sind Sie hier genau richtig. Zu weiteren Infos schauen Sie bitte bei unseren Refresherkursen rein, oder hier sehen Sie die aktuellen Kursdaten. Funkkurs-Kursinfo-2024 – Refresher

Hier finden Sie den Link zur Kursbuchung

Bei dem Short Range Certificate handelt es sich um die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW (Reichweite bis ca. 35 sm) auf Sportbooten.

Wann benötige ich das SRC-Funkzeugnis?

Wenn Sie mit einem Sportboot in Küstengewässern unterwegs sind, welches mit einem Funkgerät ausgerüstet ist, dazu gehören unter anderem Charterschiffe, benötigen Sie als Skipper das Short Range Certificate (SRC). Entgegen einer weit verbreiteten Annahme ist es irrelevant, ob die Funk-Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass der Schiffsführer ein gültiges SRC Zertifikat besitzt.
Haben sie dagegen privat ein eigenes Motor- oder Segelboot, mit dem Sie in Küstengewässern unterwegs sind, sind Sie nicht ausrüstungspflichtig, benötigen keine Sprechfunkanlage und folglich auch kein SRC. Jeder verantwortungsvolle Schiffsführer wird aber auf die Sicherheit und Vorteile einer solchen Funkanlage nicht verzichten wollen.

Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (Abkürzung: UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW-Funkanlagen in der Binnenschifffahrt. Das Short Range Certificate (SRC) schließt das UBI nicht mit ein da es sich technisch um unterschiedliche Geräte handelt und auch die Bedienung unterschiedlich ist.

Wann benötige ich das UBI-Funkzeugnis?

Wenn Sie auf Binnengewässern unterwegs sind, benötigen Sie das UBI Funkzeugnis. Wenn Sie also den Sportbootführerschein Binnen besitzen oder gerade absolvieren, und selbst mal ein mit Funk ausgerüstetes Boot in Binnengewässern führen möchten, müssen Sie den Schein zum UBI haben.
Sobald eine UKW-Funk-Anlage vorhanden ist, ist es auch hier – entgegen einer weit verbreiteten Annahme – irrelevant, ob die Anlage benutzt wird oder nicht: Ihr bloßes Vorhandensein an Bord erfordert, dass eine Person über das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk verfügt.

Nach Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen zeitnah die Unterlagen zur Vorbereitung auf Ihren Funkkurs zu. Erfahrungsgemäß, ist es sinnvoll, mind. 4-6 Wochen vor Kursbeginn mit dem Lernen anzufangen und die Seefunktexte wie auch das Funk-Vokabular weitestgehend auswendig zu lernen.

Da diese Aufgaben doch etwas zeitaufwendig sind, haben Sie damit genügen Vorlaufzeit die Theorie zu lernen. Dies ist Voraussetzung für Ihren Erfolg des praxisgeprägten Funkkurses. Nur so können Sie effizient und realitätsnah im Kurs an den Funkgeräten üben.

Mit den Praxisübungen kommt dann auch der Bezug zu den gelernten Theoriebestandteilen und Sie verlieren die Scheu davor, die Sprechtaste zu drücken. Natürlich vermitteln wir im Kurs auch theoretisches Grundwissen, aber komprimiert und aufbauend zu den Informationen Ihrer Schulungsunterlagen.

Erfahrungsgemäß stellt der Praxisteil der SRC-Prüfung die größere Hürde für die Schüler dar. Deshalb liegt auch hier im Kurs der Ausbildungsschwerpunkt. Die Prüfer „verschenken“ diesen Funkschein nicht! Eine rechtzeitige und ernsthafte Vorbereitung ist daher sehr zum empfehlen.

Fangen Sie bitte rechtzeitig, spätesten 3-4 Wochen vor Ihrem Kursbeginn damit an, entsprechend den Empfehlungen, zu lernen. Nur so können Sie effizient mit Vorwissen in Ihrem Praxiskurs am Funkgerät üben und schaffen dann auch routiniert Ihre Prüfung.

Wir wünschen Ihnen viel Spaß dabei und Sie werden sehen: Das Funkgerät wird „Ihr Freund und Helfer“ und vielleicht auch mal „Ihr Retter“.